Manchmal geht es schneller als man denkt: Durch einen Unfall oder Krankheit kann man plötzlich und unerwartet nicht mehr selbstverantwortlich entscheiden und handeln. Für eine solche Situation können Sie bereits in gesunden Tagen Vorsorge treffen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person, die bereit ist, im Bedarfsfall für Sie zu handeln. Die Vollmacht gibt je nach Umfang – den Sie frei bestimmen können – dem/der Bevollmächtigten gegebenenfalls sehr weitreichende Befugnisse. Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung hierfür Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womöglich bis zu Ihrem Lebensende mit dieser Vollmacht ausstatten wollen. Es ist außerdem zweckmäßig, die gewünschte/n bevollmächtigte/n Person/en bereits bei der Abfassung der Vollmacht miteinzubeziehen. Die Errichtung einer gesetzlichen Betreuung wird hierdurch verhindert.

Gesetzliche Betreuung

Wer seine persönlichen, wirtschaftlichen und/ oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann – z. B. aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung – dem wird als rechtliche Vertretung eine Betreuung an die Seite gestellt, wenn nicht anderweitig vorgesorgt wurde. Der Betreuer muss vom Betreuungsgericht bestellt werden und wird auch durch das Gericht in seiner Arbeit kontrolliert. Im Gegensatz zum alten Vormundschaftsrecht ist aber mit dieser Betreuung keine Entmündigung mehr verbunden. Ein Betreuer kann eine verwandte/bekannte Person oder auch ein Berufsbetreuer sein.

Mit der Betreuungsverfügung äußern Sie gegen über dem Betreuungsgericht einen Wunsch, wer Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Außerdem können Sie Wünsche äußern, wie die Betreuung inhaltlich aussehen soll. Für das Dokument bestehen keine Formvorschriften. Sich hierzu Rat und Hilfe einzuholen, ist dennoch ratsam.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung regelt die Art und Weise der medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie z. B. wegen dauerhafter Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschädigung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vorstellungen selbst zu äußern oder durchzusetzen. Festgelegt werden u. a. Art und Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen, von lebensverlängernden Maßnahmen oder eine Entscheidung über die Transplantation fremder Organe. Auch eine Vertrauensperson, mit der das Pflegepersonal bei wichtigen Entscheidungen Rücksprache halten muss, kann darin benannt werden.
 

Folgende Stellen bieten persönliche Beratung an

 
Hospiz-Akademie Bamberg
Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
Lobenhofferstraße 10, 96049 Bamberg
Telefon: 0951 9550722 (werktags 8:00-13:00 Uhr)
E-Mail: kontakt@hospiz-akademie.de
Beratungstermin bitte telefonisch vereinbaren.
Kosten: 10 € (1-2 stündige Beratung)
 
Betreuungsstelle der Stadt Bamberg
Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
Obere Brücke 1, 96047 Bamberg
Telefon: 0951 87-1552 / -1551 / -15 50
E-Mail: betreuungsstelle@stadt.bamberg.de

Betreuungsstelle des Landkreises Bamberg
Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
0951 85-214 / -542
E-Mail: betreuung@lra-ba.bayern.de

Betreuungsvereine der Wohlfahrtsverbände
Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
 
Betreuungsverein Professionelle Sozialarbeit e. V.
Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
Hainstraße 10, 96047 Bamberg
Larissa Fuchs
Telefon: 0951 302987-30
E-Mail: larissa.fuchs@professionelle-sozialarbeit.de
 

Tipps

 
Verfügungen und Vollmachten werden nur anerkannt, wenn sie im Original vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, diese an einem dem/der Bevollmächtigten bekannten Ort zu verwahren oder sie ihm/ihr zu übergeben. Gegen eine geringe Gebühr kann man die Dokumente auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Bei allen Beratungsstellen erhalten Sie Vorlagen und Muster für Verfügungen und Vollmachten. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt Formulare, Muster und Vordrucke auch zum Herunterladen bereit.