Vollzeitpflege ist anzuraten, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Entscheidet man sich für den Umzug in ein Senioren- und Pflegeheim, ist dies einem tatsächlichen Umzug gleichzusetzen. 

Daher ist es wichtig zu prüfen, ob das Angebot gut zu einem passt:
Werden individuelle  Wünsche berücksichtigt? 
Kann man z. B. sein Haustier mitbringen oder seinen Wohnbereich mit eigenen Möbeln ausstatten? 
Sind Küche und Freizeitangebot nach dem persönlichen Geschmack?
Wie steht es um die Medizinische Versorgung und Therapieangebote.

Beschützende Pflege/Demenzbereich             

Alle Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Bamberg versorgen auch Menschen mit Demenz bzw. gerontopsychiatrischen Veränderungen. 
Oft gibt es speziell eingerichtete Wohn- und  Außenbereiche, deren räumliche Gestaltung die Orientierung unterstützt, die Sinne anregt und Platz für Bewegung bietet. Wohn- und Lebensgemeinschafen  bieten  Kontaktmöglichkeiten und Aktvierung und steuern damit Isolation und  emotionalem Rückzug entgegen. Menschen mit selbstgefährdender Desorientierung  (Hin-/Weglaufendenz) erfahren besonderen Schutz in „sicheren“ Wohnbereichen. Man spricht hier von "beschützender Pflege"
Hierfür ist ein Unterbringungsbeschluss durch das Betreuungsgericht erforderlich.

Kosten

Die Pflegeleistungen, die für einen Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung erbracht werden, sind über die Pflegekasse gedeckt; die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen vom Bewohner getragen werden. Sollte Rente und Vermögen nicht ausreichen, werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der in erster Linie verwandten Angehörigen geprüft und ggf. werden diese dann zur Bezahlung von individuell ermittelten Teilen der Heimkosten herangezogen.

Wie hoch die Kosten für einen stationären Pflegeplatz im Einzelnen tatsächlich sind, erfragen Sie bitte direkt in dem Haus, für das Sie sich interessieren. 

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